Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

Was das Barrierefreiheitsgesetz für kleine Betriebe in Österreich wirklich bedeutet

BaFG in Österreich: Wer betroffen ist, was die Ausnahme für Kleinstunternehmen bedeutet und 8 Maßnahmen, die jeder kleine Betrieb selbst umsetzen kann.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es setzt den European Accessibility Act der EU um und hat viele Inhaber kleiner Betriebe verunsichert: Muss die eigene Website jetzt umgebaut werden? Drohen Strafen? Die kurze Antwort: Für die meisten kleinen Betriebe besteht keine gesetzliche Pflicht, aber es gibt gute Gründe, das Thema trotzdem anzugehen. Dieser Ratgeber erklärt, was das Gesetz verlangt, für wen es gilt und was Sie ohne Programmierkenntnisse selbst verbessern können. Wichtiger Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Wirtschaftskammer oder einen Anwalt.

Für wen das Barrierefreiheitsgesetz gilt

Das BaFG betrifft nicht jede Website, sondern bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher angeboten werden. Bei den Dienstleistungen sind das laut Wirtschaftskammer Österreich unter anderem:

  • Elektronischer Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also Online-Shops, Buchungsportale und digitale Abonnements
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • Elektronische Kommunikationsdienste (Internet, Telefonie, Messenger)
  • Personenbeförderung (Websites, Apps, E-Tickets)
  • Audiovisuelle Mediendienste und E-Book-Software

Der für kleine Betriebe wichtigste Punkt ist der elektronische Geschäftsverkehr. Entscheidend ist dabei, ob Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag anbahnen oder abschließen können. Ein Online-Shop fällt klar darunter. Laut den FAQ der WKO gilt das auch für Formulare, sofern sie „die Möglichkeit bieten, einen Verbrauchervertrag anzubahnen oder abzuschließen“, etwa eine Online-Terminbuchung mit verbindlicher Reservierung.

Reine Firmenwebsite: nicht betroffen

Wenn Ihre Website nur informiert, also Leistungen, Öffnungszeiten, Team und Kontaktdaten zeigt, ohne dass online gekauft oder gebucht werden kann, greift das BaFG nicht. Die WKO formuliert es so: „Reine Informationsseiten stehen mit keiner Dienstleistung iSd BaFG im Zusammenhang und unterliegen daher nicht dessen Bestimmungen.“ Ein einfaches Kontaktformular, über das man eine Anfrage schickt, macht Ihre Seite noch nicht zum Online-Handel.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Selbst wenn Sie online verkaufen, gibt es eine wichtige Erleichterung. Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen von den Anforderungen aus. Als Kleinstunternehmen gilt laut Sozialministeriumservice, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Bilanzsumme hat. Das trifft auf die meisten Friseure, Handwerker, Gastronomen und kleinen Händler in Österreich zu.

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte aus dem Geltungsbereich (etwa Smartphones oder E-Book-Reader) herstellen, importieren oder handeln. Und wenn Sie sich auf die Ausnahme berufen, müssen Sie der Behörde auf Verlangen die maßgeblichen Fakten vorlegen, also Beschäftigtenzahl und Umsatz.

Aufsicht und Strafen

Zuständig für die Marktüberwachung ist das Sozialministeriumservice. Es ist auch die Verwaltungsstrafbehörde. Laut WKO können bei Verstößen Geldstrafen bis zu 80.000 Euro verhängt werden, wobei für KMU und Kleinstunternehmen niedrigere Höchstbeträge gelten. Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen gilt ausdrücklich der Grundsatz „Beraten vor strafen“. Panik ist also nicht angebracht, Ignorieren aber auch nicht, wenn Sie tatsächlich betroffen sind.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Behinderung. Eine Website mit gutem Kontrast liest sich auch im Sonnenlicht am Handy besser. Größere Schrift hilft älteren Kunden, die oft die kaufkräftigste Gruppe sind. Klare Überschriften und beschriebene Bilder versteht auch Google besser, was Ihrer Sichtbarkeit in der Suche zugutekommt. Und wer seine Seite per Tastatur bedienen kann, hat meist auch eine saubere Struktur, die auf jedem Gerät funktioniert. Kurz: Barrierefreiheit ist eine Investition in mehr Kunden, nicht nur in Rechtssicherheit.

Die 8 wichtigsten Maßnahmen für Laien

Diese Punkte können Sie in den meisten Baukastensystemen und in WordPress selbst umsetzen oder mit wenigen Worten beauftragen:

  1. Kontrast: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. Hellgrau auf Weiß ist schön, aber unlesbar. Dunkle Schrift auf hellem Grund ist die sichere Wahl.
  2. Schriftgröße: Fließtext sollte mindestens 16 Pixel groß sein und sich im Browser vergrößern lassen, ohne dass das Layout zerbricht.
  3. Alt-Texte: Jedes Bild braucht eine kurze Beschreibung („Tischler beim Einbau einer Eichenküche in Graz“). Vorleseprogramme lesen sie vor, Google wertet sie aus.
  4. Überschriftenstruktur: Eine H1 pro Seite, darunter H2 für Abschnitte, H3 für Unterpunkte. Überschriften sind Gliederung, nicht Dekoration.
  5. Tastaturbedienung: Drücken Sie auf Ihrer Seite mehrmals die Tabulatortaste. Sie müssen sehen, wo Sie gerade sind, und jedes Menü und jeden Button erreichen können.
  6. Formularbeschriftungen: Jedes Feld braucht eine sichtbare Beschriftung wie „Ihre Telefonnummer“. Ein grauer Platzhaltertext im Feld reicht nicht, er verschwindet beim Tippen.
  7. Untertitel: Videos brauchen Untertitel. YouTube erstellt sie automatisch, Sie müssen sie nur prüfen und korrigieren.
  8. Keine reinen Bild-Texte: Öffnungszeiten, Preise oder Speisekarten nicht als Foto oder Grafik einbinden, sondern als echten Text. Bilder können weder vorgelesen noch von Google gelesen werden.

Kostenlose Prüfwerkzeuge und der Auftrag an den Webdesigner

Zwei Werkzeuge reichen für den Anfang. Lighthouse ist in Chrome eingebaut: Rechtsklick auf Ihre Seite, „Untersuchen“, Reiter „Lighthouse“, Kategorie „Barrierefreiheit“ wählen und Bericht erstellen. Sie bekommen eine Punktzahl und eine Liste konkreter Fehler. WAVE (wave.webaim.org) markiert Probleme direkt auf der Seite, etwa fehlende Alt-Texte oder Kontrastfehler. Beide Werkzeuge finden nicht alles, aber die häufigsten Mängel zuverlässig.

Wenn Sie die Umsetzung beauftragen, formulieren Sie es konkret: „Bitte die Website nach WCAG 2.1, Stufe AA, prüfen und die Fehler aus dem Lighthouse-Bericht beheben. Besonders wichtig: Kontraste, Alt-Texte, Überschriftenstruktur, Tastaturbedienung und Formularbeschriftungen.“ So weiß Ihr Webdesigner genau, was gemeint ist, und Sie können das Ergebnis selbst nachprüfen.

Barrierefreiheitserklärung: falls Sie sie brauchen

Wer unter das Gesetz fällt, muss laut WKO in barrierefreier Form erklären, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Die WKO rät davon ab, das nur in den AGB zu verstecken, und empfiehlt einen eigenen, gut sichtbaren Link. Eine einfache Erklärung enthält: welche Website oder welcher Shop gemeint ist, nach welchem Standard geprüft wurde (in der Regel WCAG 2.1 AA), welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind und bis wann Sie das beheben, sowie eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen. Wer nicht betroffen ist, kann eine kurze freiwillige Erklärung veröffentlichen: Sie signalisiert Kunden, dass Sie das Thema ernst nehmen.

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